Der Weg zur Unterstützung erfolgt in mehreren Schritten. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.
Sie können sich persönlich über das Verfahren informieren. Auf Wunsch unterstützen Lotsinnen und Lotsen bei der Orientierung und Antragstellung.
Das Sekretariat der Kommission nimmt Ihren Antrag entgegen. Bei Fragen zur Einreichung oder zur Zusendung von Unterlagen können Sie dort Kontakt aufnehmen.
Mit diesem Formular können Sie Unterstützung bei der Kommission beantragen.
Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an das Sekretariat der Kommission senden.
Sie können sich zunächst über das Verfahren informieren. Auf Wunsch unterstützen unabhängige Lotsinnen und Lotsen bei der Orientierung und Antragstellung.
Der Antrag wird über ein Formular gestellt. Dieses kann heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und an das Sekretariat der Kommission geschickt werden.
Der Antrag wird zunächst formal geprüft und danach von der Kommission inhaltlich beraten. Bei Bedarf können Rückfragen gestellt oder ein Gespräch vereinbart werden.
Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung der Kommission. Wenn Unterstützung bewilligt wird, wird die Umsetzung anschließend eingeleitet.
Hier erfahren Sie, was in den einzelnen Schritten passiert – von der ersten Beratung über die Antragstellung
bis zur Entscheidung der Kommission.
Einen Antrag bei der Unterstützungskommission können Personen stellen, die in einer der genannten Einrichtungen des Albert-Schweitzer-Familienwerks von interpersoneller Gewalt betroffen waren. ...
Gemeint sind Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe des Albert-Schweitzer-Familienwerks betreut wurden – nach dem Jugendwohlfahrtgesetz oder nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Achten Sozialgesetzbuch, kurz SGB VIII. Auch Personen, die in der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachklinik Therapeutikum Holzminden in Behandlung waren, können einen Antrag stellen.
Voraussetzung ist, dass aktuell kein Betreuungs- oder Behandlungsverhältnis mehr zu einer der genannten Einrichtungen besteht.
Ein Antrag ist möglich, wenn die Person psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt war. Dazu gehören Gewalt durch Mitarbeitende der Einrichtung ebenso wie Situationen, in denen Mitarbeitende Gewaltvorfälle nicht verhindert oder ihnen nicht entgegengewirkt haben.
Für die Bearbeitung des Antrags ist es notwendig, dass die Angaben nach bestem Wissen gemacht werden. Außerdem muss die antragstellende Person damit einverstanden sein, dass Eckdaten zu Ort und Zeitpunkt des Gewaltvorfalls zur Plausibilitätsprüfung an das Albert-Schweitzer-Familienwerk weitergegeben werden.
Sie müssen den Antrag nicht allein vorbereiten. Unabhängige Lotsinnen und Lotsen können Sie über das Verfahren informieren und Sie bei der Antragstellung unterstützen. Die Beratung ist niedrigschwellig und soll Ihnen helfen, den Ablauf besser zu verstehen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Der Antrag steht auf dieser Website als Download bereit. Sie können das Formular selbst ausfüllen oder sich dabei unterstützen lassen.
Wenn Sie das Formular nicht selbst herunterladen oder ausdrucken können, können Sie es beim Sekretariat der Kommission per Post anfordern.
Im Antrag machen Sie Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrer Erfahrung und dazu, welche Unterstützung Sie beantragen möchten. Außerdem können Sie angeben, wie Sie im weiteren Verfahren kontaktiert werden möchten.
Der ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden. Die Originalunterschrift ist erforderlich, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Anschließend senden Sie den Antrag per Post an das Sekretariat der Kommission.
Postadresse:
Unterstützungskommission
c/o Rechtsanwältin
Judith Bernhard-Heenen
Briener Strasse 9-13
47533 Kleve
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung. Darin wird bestätigt, dass Ihr Antrag angekommen ist.
Diese Rückmeldung erhalten Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen. In dem Schreiben erfahren Sie auch, wie es weitergeht und wann sich die Kommission voraussichtlich mit Ihrem Antrag befasst.
Zunächst wird geprüft, ob der Antrag formal bearbeitet werden kann. Dabei geht es zum Beispiel darum, ob die notwendigen Angaben vorhanden sind und der Antrag unterschrieben wurde.
Falls etwas fehlt oder Rückfragen entstehen, nimmt das Sekretariat Kontakt mit Ihnen auf. Ziel dieses Schrittes ist es, den Antrag für die weitere Prüfung vorzubereiten.
Die Unterstützungskommission arbeitet unabhängig vom Albert-Schweitzer-Familienwerk. Die Mitglieder der Kommission sind keine Mitarbeitenden des Familienwerks und der Organisation nicht verpflichtet.
Aus diesem Grund hat die Kommission keinen eigenen Zugang zu den Archiven des Albert-Schweitzer-Familienwerks. Damit ein Antrag bearbeitet werden kann, muss jedoch geprüft werden, ob die grundlegenden Rahmendaten nachvollziehbar sind.
Diese Plausibilitätsprüfung bezieht sich auf wenige Angaben, zum Beispiel auf den Ort, den Zeitraum und die beteiligten Personen des geschilderten Gewaltvorfalls. Es geht dabei nicht darum, die gesamte Erfahrung der antragstellenden Person zu bewerten.
Die Prüfung der Rahmendaten erfolgt im Albert-Schweitzer-Familienwerk durch den Vorstand. Die Kommission nutzt das Ergebnis dieser Prüfung anschließend für die weitere Bearbeitung des Antrags.
Die unabhängige Kommission prüft den Antrag auf Grundlage Ihrer schriftlichen Angaben. Dabei werden Ihre Angaben sorgfältig gelesen, beraten und gewürdigt.
Wenn Sie es wünschen, können Sie um ein Gespräch mit der Kommission bitten. Auch die Kommission kann ein Gespräch vorschlagen, wenn dadurch offene Fragen geklärt oder Ihre Angaben besser verstanden werden können.
Die Kommission berät anschließend, ob und in welchem Umfang Unterstützung empfohlen werden kann.
Nach der Beratung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung zur Entscheidung. Möglich sind eine Bewilligung, eine teilweise Bewilligung oder eine Ablehnung mit Begründung.
Wenn Unterstützung bewilligt wird, wird die weitere Umsetzung eingeleitet. Die dafür notwendigen Informationen erhalten Sie schriftlich.
Die Antragstellung bei der Unterstützungskommission ist unabhängig von möglichen rechtlichen Schritten. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung und schließt den Rechtsweg nicht aus.
Mit der Antragstellung ist kein Verzicht auf rechtliche Ansprüche verbunden.
Die Lotsinnen, Lotsen und Kommissionsmitglieder leisten selbst keine rechtliche Beratung. Wenn in einem Gespräch rechtliche Fragen entstehen, können sie auf geeignete Beratungsstellen oder Personen mit entsprechender Beratungskompetenz hinweisen.
Hier finden Betroffene Informationen zu weiteren Hilfs- und Kontaktmöglichkeiten, wenn ihr Anliegen nicht durch die Unterstützungskommission begleitet werden kann, weil ihre Behandlung oder Betreuung noch andauert.